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   OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03   

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https://dejure.org/2003,2626
OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2003 - 13 U 136/03 (https://dejure.org/2003,2626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 765 BGB; § 768 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 Abs. 2 AGBG; § 9 AGBG
    Vereinbarung eines 5 prozentigen Sicherheitseinbehalts im Bauvertrag; Ablösung durch selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft ; Unwirksamkeit der formularvertraglichen Sicherungsvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Individualvereinbarung; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines 5 prozentigen Sicherheitseinbehalts im Bauvertrag; Ablösung durch selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft ; Unwirksamkeit der formularvertraglichen Sicherungsvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Individualvereinbarung; ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • reinelt-bghanwalt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    AGB-Klausel oder Individualvereinbarung? Zum Begriff "Aushandeln" (RA Dr. Ekkehart Reinelt; BrBp 2004, 90)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen individuell ausgehandelt? (IBR 2004, 1)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame AGB-Vereinbarung über Gewährleistungssicherheit: Keine ergänzende Vertragsauslegung! (IBR 2004, 70)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1150 (Kurzinformation)
  • MDR 2006, 1150 (Ls.)
  • NZBau 2004, 214
  • BauR 2004, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Bürgschaftsvertrag nur der Erfüllung der Sicherungsabrede dient, sich aus dieser jedoch kein wirksamer Anspruch auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ergibt (BGH, NJW 2001, 1857, 1858).

    Das ihm eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Die Bestimmung kann nicht mit der Maßgabe aufrecht erhalten werden, dass der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt durch Beibringen einer einfachen Bürgschaft ablösen darf (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Da es schon an der gültigen Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts fehlt, kommt eine Ablösung des Sicherheitseinbehalts weder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern noch durch eine einfache Bürgschaft in Betracht (vgl. BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 3098).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags getroffene Regelung, wonach der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt wird, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, ist insgesamt unwirksam (BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 894).

    Das ihm eingeräumte Recht, den Einbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, stellt keinen angemessenen Ausgleich dar (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

    Die Bestimmung kann nicht mit der Maßgabe aufrecht erhalten werden, dass der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt durch Beibringen einer einfachen Bürgschaft ablösen darf (BGH, NJW 2001, 1857, 1858; NJW 2002, 894).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    d) Dem steht das Urteil des BGH vom 4. Juli 2002 (NJW 2002, 3098) nicht entgegen.

    Da es schon an der gültigen Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts fehlt, kommt eine Ablösung des Sicherheitseinbehalts weder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern noch durch eine einfache Bürgschaft in Betracht (vgl. BGH, NJW 2001, 1857; NJW 2002, 3098).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt: Zwar sei eine Sicherungsvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen habe, unwirksam (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.11.2003 - 13 U 136/03
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich nichts anderes aus dem Urteil des BGH vom 10. April 2003 (VII ZR 314/01 ZfBR 2003, 672).
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